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Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

Am 13.04.2022 beschloss die Bundesregierung den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf des sogenannten „Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“. Zweck des Gesetzes ist die Erweiterung der bereits bestehenden Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 05.07.2021. Besondere Neuerungen finden sich insbesondere im Hinblick auf online-GmbH Gründungen sowie diverser online-Verfahren für Registeranmeldungen.

Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst.

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